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Zollbestimmungen in Ras al Khaimah

Bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate können neben Geschenken, die einen Wert von 3000 Dirham nicht übersteigen, 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak und 4 Liter Alkohol oder 48 Dosen Bier (355 ml) zollfrei eingeführt werden. Die Einreise mit Bargeld ist bis zu einer Höhe von 40.000 Dirham erlaubt.
Die Zollbestimmungen der Arabischen Emirate erlauben neben dem persönlichen Reisebedarf die Mitnahme von Foto- und Videokameras inklusive Zubehör, tragbare Musikgeräte, CD und DVD Player, Handys, tragbare Fernsehgeräte, Notebooks, Kinderwagen, Rollstühle und Sportausrüstungen.

Besondere Zollbestimmungen

Das Mitführen von Waffen, Betäubungsmitteln, Falschgeld, Waren aus Elfenbein und Nashorn sowie Produkte aus Israel und Glücksspiel-Utensilien ist bei der Einreise verboten und wird zum Teil sehr hart bestraft.

Besondere Vorsicht ist geboten bei freizügigen Illustrierten. Selbst harmlos erscheinende Titelblätter können bereits als Pornographie ausgelegt werden, deren Einfuhr ebenfalls verboten ist.

Auch das Mitführen der inzwischen weit verbreiteten E-Zigaretten ist verboten. Sie werden bei der Einreise konfisziert. Eine strafrechtliche Verfolgung kann nicht ausgeschlossen werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Auskünfte, auf die Sie sich bei eventuell auftretenden Problemen berufen können.

Medikamenteneinfuhr

Besondere Beachtung gilt dem Mitführen von Arzneimitteln, da die Einfuhr von einigen gängigen Präparaten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung und Bestätigung durch die Botschaft in die Vereinigten Arabischen Emirate verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht, dass die Medikamente in die Emirate eingeführt werden dürfen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten.

Drogenbesitz und -konsum

An den Flughäfen können auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert werden. Auf den Besitz auch nur geringster Mengen im Reisegepäck, in der Kleidung oder im Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen kann durch Bluttests festgestellt und entsprechend bestraft werden.

Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Stand: Dezember 2018