Einreisebestimmungen - Visum für Ras al Khaimah

(für EU-Bürger – Stand Juni 2015)

Bürger der Europäischen Union können ab sofort ohne ein Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen. Ein entsprechendes Abkommen wurde am 6. Mai 2015 zwischen Vertretern der EU und dem Botschafter der VAE, Sulaiman Hamid Almazroui, in Brüssel unterzeichnet.

Bislang war es Reisenden aus der Europäischen Union erlaubt, sich 30 Tage lang in den VAE aufzuhalten. Das dafür notwendige Visum wurde direkt bei der Einreise erteilt. Nach Wegfall der Visumspflicht dürfen EU-Bürger nun maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen die Emirate besuchen. Dazu ist lediglich ein gültiger Reisepass erforderlich.

Obwohl das Abkommen vom Europäischen Parlament erst noch bestätigt werden muss, wurde es bis auf weiteres vorläufig in Kraft gesetzt.

 

(für deutsche Staatsangehörige - Stand Juni 2014 – auf Grund des EU Abkommens vom 06.05.2015 nicht mehr aktuell)

Deutsche Staatsangehörige erhalten bei der Passkontrolle zur Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ein kostenloses Visum (Stempel im Reisepass).

Das Visum hat eine Gültigkeit von 30 Tagen und kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und ist gebührenpflichtig.

Um ein Touristenvisum zu erhalten, muss der Reisende lediglich im Besitz eines gültigen oder vorläufigen Reisepasses sein, der nach dem Ausreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig ist und kein israelisches Visum aufweist.

Für mitreisende Kinder ist ein eigenes Reisedokument mit Lichtbild zwingend erforderlich.

Die Ausreise aus den VAE ist nur unter Vorlage des Originalvisums möglich.

Die Einreisebehörden der Vereinigten Arabischen Emirate erlauben keine Einreise ohne gültigen Reisepass. Betroffene Passagiere werden umgehend in ihr Herkunftsland zurückgeschickt.

Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses während des Urlaubs in den Vereinigten Arabischen Emiraten kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft in Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige von der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.

Wichtiger Hinweis: Bei Bootsausflügen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate und in die Straße von Hormus sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb aufgrund ungeklärter Hoheitsfragen mit dem Iran zu meiden. Alle drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Reiseveranstalter, Hotels und Fluggesellschaften geben hierzu nur unverbindliche Auskünfte.

Es wird empfohlen, die Botschaft der VAE (Hiroshimastraße 18-20, 10785 Berlin) zu konsultieren.

Webseite: https://www.mofa.gov.ae/EN/DiplomaticMissions/Embassies/Berlin/Pages/home.aspx
Telefon: +49-30-516516